Archiv für den Autor: Ulrich Erdmann

IQHP: Zukunftsperspektiven und Lösungswege für Novellierung der Heilpraktiker-Berufsausbildung

IQHP-Vertreter mit Gesundheitsausschuss-Vorsitzenden des Deutschen Bundestages am 18. Juni 2020 im Paul-Löbe-Haus (v. re. n. li.):
Dr. med. Wolf-Dieter Hirsch (Kontrollrat Klinische Medizin, Komplementär-Medizin IQHP), Ulrich Erdmann (1. Vorsitzender BDN e. V., IQHP), Herbert Eger (1. Vorsitzender BDHN e. V., IQHP), Erwin Rüddel (Vorsitzender Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages) und Klaus-Rüdiger Goebel (Fachbeauftragter Akupunktur, TCM, IQHP).

Die IQHP ist eine Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf von den Berufsverbänden BDN e. V. und BDHN e. V. sowie weiteren Fachverbänden (z.B. VDH). Sie steht für die Gemeinsamkeit und den Dialog aller Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Berufsverbände, Fachgesellschaften, Initiativen und Aktionsbündnisse in Deutschland.

Die IQHP ist der Auffassung, dass der Berufsstand der Heilpraktiker in der Berufsausübung, Ausbildung, Fortbildung und Qualifizierung die Anforderungen erfüllt, um als wertvoller Leistungsträger für die Patienten in der medizinischen Versorgung tätig sein zu können.
Vor einem Jahr übergaben beteiligte Heilpraktikerberufsverbände und Fachgesellschaften in Berlin an den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Positionspapier, welches durch die Vorleistung und Vermittlung der Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (kurz IQHP) entstanden ist.
Die Arbeitsgruppe „Positionspapier“, die durch Firmen und Partner unterstützt wurde (www.h1.de), stellt klar, dass Einigkeit darüber besteht, die Heilpraktikerberufsausbildung uneingeschränkt in privatrecht-licher Verantwortung zu belassen.
Die Qualitätssicherung mit ihren Evaluationsstandards sind fester Bestandteil in der Heilpraktikerberufs-ausbildung. Die IQHP hat für diesen Prozess in der Berufsausbildung ein Modell entwickelt, das der Politik in mehreren Sitzungen in Berlin vorgestellt und nahegelegt wurde (IQHP-Modell).

In einem Redebeitrag des Bundestagsabgeordneten Alexander Krauss im Deutschen Bundestag wurde dieses Modell offiziell genannt und zitiert. Wichtige Eckpunkte und Vorschläge der IQHP zur Novellierung der Heilpraktikerberufsausbildung sind folgende:

Änderungen der Zugangsvoraussetzungen bei bestehender Konformität mit dem Heilpraktikergesetz/1. DVO
• Bestehende Gesundheitsfachberufe haben direkten Zugang zur Ausbildung
• Ausbildungsinteressenten, die nicht zu den Gesundheitsfachberufen gehören, unterliegen für die Ausbildungszulassung einer Vorprüfung durch eine zertifizierte Heilpraktikerfachschule
• Zur Überprüfungszulassung bei den zuständigen Gesundheitsämtern benötigen die Anwärter den dokumentierten Nachweis (Studienbuch) von min. 2000 Stunden Theorieunterricht und 1000 Stunden Praxisunterricht an einer zertifizierten Heilpraktikerfachschule
• Berufsanwärter sind verpflichtend Mitglied in einem für die Ausbildung zertifizierten Heilpraktiker-Berufsverband (Einbindung in IQHP-QM-Modell)
• Berufsanwärter verpflichten sich, ab dem ersten Ausbildungsjahr am QM-gestützten Fachfortbildungs-system des zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbandes teilzunehmen (Patientenschutz/-sicherheit)

IQHP-QM-Modell für den Heilpraktikerberuf
Zu den Komponenten des IQHP-Modells zählen:
• Zugangsberechtigte Berufsanwärter
• für die Heilpraktikerausbildung zertifizierte Heilpraktikerfachschulen
• für die Heilpraktikerausbildung zertifizierte Berufsverbände
• Fachkundige Stellen (DAkkS-zugelassen, DAkkS: Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH)

QM-System
Die IQHP steht für den Erhalt der Therapiefreiheit und Installierung eines QM-Systems für die Heilpraktikerausbildung, -fortbildung, -qualifizierung und -zertifizierung
• die IQHP vertritt die Ansicht, dass invasive Therapiemethoden erhalten bleiben sollen und einer Pflicht zur QM-Kontrolle unterliegen (Evaluation)
• Die zur Ausbildung zertifizierten Berufsverbände sichern und überwachen zum Patientenschutz und zur
Patientensicherheit die Fortbildung, Qualifizierung und Zertifizierung der Heilpraktiker in Deutschland durch geeignete Kompetenz- und Ausbildungszentren mit QM-Managementsystem
• Die Kompetenz-/Ausbildungszentren gewährleisten im QM-System die Durchführung der Ausbildung der Invasivmethoden
• Überwacht und begleitet wird die Fachausbildung durch zertifizierte Berufsverbände und Fachverbände
• Die Fachprüfung für den Sachkundenachweis Invasivmethoden wird ärztlich begleitet und geprüft

IQHP befürwortet Pflichtmitgliedschaft in Berufsverbänden für alle Heilpraktiker-Berufsanwärterin
• Die IQHP befürwortet zur Gewährleistung des Patientenschutzes, der Patientenrechte und der Patientensicherheit eine gesetzlich verpflichtende Mitgliedschaft in einem Berufsverband für jeden Berufsanwärter in Deutschland, die an gelisteten, zertifizierten Heilpraktikerfachschule ihre Ausbildung durchlaufen

IQHP befürwortet Schiedsstellen/Beschwerdemanagement im Heilpraktikerberuf
Freiwilliges Organisationsmodell für Heilpraktikerberufsstand auf privatrechtlicher Basis
• Die IQHP sieht dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der Heilpraktikerschaft, sich zu organisieren, damit gegenüber staatlichen Stellen eine einheitliche Interessenvertretung gesichert ist. Derzeit gibt es keine Organisation, die für sich den Anspruch erheben kann, die gesamte Heilpraktikerschaft bzw. einen überwiegenden Teil zu vertreten.

Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf IQHP
Die Vorsitzenden: Ulrich Erdmann, BDN e.V., Herbert Eger, BDHN e.V.

Teilerfolg bei der Eigenblutklage – IQHP – die Verbände BDHN e.V./BDN e.V.

Die Therapiebandbreite der Heilpraktiker ist in den letzten Jahren schon einige Male durch gesetzliche Neuerungen beschnitten worden. Dies kann und darf in keiner Weise hingenommen werden, da die weitere Reduzierung der Therapieverfahren die Therapiemöglichkeiten stark einschränken würde. Dadurch könnte der Therapieerfolg beeinträchtigt werden und es könnte in Folge auch zur deutlichen Verringerung des Praxisumsatzes kommen.
Die Heilpraktiker aber möchten alle bewährten alten und auch die neuen Methoden der Naturheilkunde zum Wohle der Patienten einsetzen, nutzen und für spätere Generationen erhalten.

Durch Änderungen des Transfusionsgesetzes (2018) und des Arzneimittelgesetzes (2019) wurde den Heilpraktikern die Eigenbluttherapie nahezu vollständig entzogen. Aus diesem Grund hat der BDHN e. V. (Bund der Heilpraktiker und Naturheilkundige) die Klage zweier Verbandsmitglieder gegen das Verbot der Eigenbluttherapie in einem Musterprozess unterstützt. Bereits im Januar 2021 wurde die Klage am Verwaltungsgericht München erhoben.

In der mehrstündigen mündlichen Verhandlung am 30. Juni 2022 wurden von der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts München alle Aspekte der Klage umfassend durchleuchtet.
Das Verwaltungsgericht München kam zu dem Ergebnis, dass die beiden klageführenden BDHN-Mitglieder in ihren Heilpraktiker-Praxen die sogenannte native Eigenbluttherapie (Entnahme und Reinjektion von unverändertem Blut) und die Entnahme und Reinjektion von Blut, dem nicht verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel zugesetzt wurden, durchführen dürfen.
Die große und kleine Eigenblutbehandlung mit Ozon sowie die Platelet-Rich-Plasma-Eigenbluttherapie (PRP) dürfen nach Ansicht des Gerichts nur von Ärzten durchgeführt werden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das Verwaltungsgericht München wegen grundsätzlicher Bedeutung der Streitsache die Berufung zugelassen hat.
Ob der Freistaat Bayern/die Regierung von Oberbayern in Berufung geht, bleibt also abzuwarten. Auch wenn den beiden klageführenden Heilpraktikern nicht alle Varianten der Eigenbluttherapie erlaubt wurden, stellt dieses Urteil doch  einen beachtlichen Teilerfolg für die Heilpraktikerschaft dar. Es zeigt, dass das Beschreiten des Rechtsweges durchaus Erfolgschancen bietet und demonstriert, dass der Berufsstand für seine Rechte kämpft. Das Urteil ist ein Zeichen für alle Heilpraktiker in ganz Deutschland.

Der BDHN e. V. wird dieses Urteil bei der weiteren berufspolitischen Arbeit einbeziehen und sich bei den politischen Entscheidungsträgern dafür einsetzen, den Gesetzgebungsprozess in dieser Sache nochmals zu überdenken.

IQHP – Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf
Herbert Eger, Vorsitzender Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V.
Ulrich Erdmann, Vorsitzender Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V.

 

Eckpunkte-Papier zum Beruf der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker an Gesundheitsminister Spahn überreicht

Am 24. Juni hat Gesundheitsminister Spahn ein Eckpunkte-Papier zum Beruf der Heilpraktiker in Empfang
genommen. Mitglieder einer Arbeitsgruppe von 16 Berufsverbänden, Fachgesellschaften und Ausbildungsstätten waren zur Übergabe nach Berlin gereist.  Die Autorinnen und Autoren des Eckpunkte-Papiers folgten damit der
Anregung und Einladung des CDU-Bundestagsabgeordneten und Gesundheitsausschuss-Mitglied Alexander Krauß,
dem Gesundheitsminister ein gemeinsam erarbeitetes Grundsatzdokument zu überreichen. 
Die zentralen Botschaften des Dokumentes lauten:
Die Heilpraktikerschaft ist eine wichtige und unverzichtbare Säule im Gesundheitswesen.

Die Organisationen der Heilpraktikerschaft – Verbände, Fachgesellschaften und Bildungsanbieter – verfügen über Kompetenz und Erfahrung in allen Bereichen der Heilpraktikerausbildung und der Berufsausübung und müssen zwingend und kontinuierlich in einen möglichen Entwicklungsprozess zum Heilpraktikerrecht eingebunden
werden.
Das Eckpunkte-Papier beschreibt ferner in knapper Form wichtige Kernpunkte für zukünftige Entwicklungen im Heilpraktikerberuf und zur Ausbildung der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.
So werden der Erhalt der Therapiefreiheit und Therapievielfalt und die weiterhin weisungsfreie und selbständige Ausübung der Heilkunde für die Heilpraktikerschaft gefordert, außerdem die Wiederermöglichung der Eigenbluttherapie.
Die Heilpraktikerschaft positioniert sich zudem klar für den Erhalt der sektoralen Heilpraktikererlaubnis für den Bereich der Psychotherapie und für das Recht der Patientinnen und Patienten auf freie Therapie- und Therapeutenwahl.
Der Berufsstand versteht sich als ein wichtiges Instrument, die Forderungen der Weltgesund-heitsorganisation und der UNESCO zu erfüllen, die komplementären und traditionellen Verfahren in die Gesundheitssysteme eines jeden Staates zu integrieren und zu fördern.
Überreicht wurde das Eckpunkte-Papier von der jüngsten Heilpraktiker-Kollegin der Arbeitsgruppe – als Symbol für den hohen Frauenanteil und die Zukunftsorientierung der Heilpraktikerschaft. Der Minister machte im Gespräch deutlich, dass eine Überarbeitung des Heilpraktikergesetzes anstehe, ließ jedoch den Zeitpunkt offen.
Die bei der Übergabe ebenfalls anwesende CSU-Abgeordnete Emmi Zeulner äußerte sich als Mitglied des Gesundheitsausschusses sehr positiv zum Heilpraktikerberuf. Sie betonte dabei die Wichtigkeit eines gemeinsamen Auftritts der Berufsverbände gegenüber der Politik sowie die Notwendigkeit definierter Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Berufsausbildung und -ausübung.
Das Treffen in Berlin wurde von allen Beteiligten als ein gelungener Auftakt für eine zukünftige Zusammenarbeit der Berufsvertretungen bewertet. Alle Autorinnen und Autoren des Eckpunkte-Papiers waren sich stets bewusst, dass diese Arbeitsgruppe noch nicht das Meinungsspektrum der gesamten Heilpraktikerschaft widerspiegelt. Die Arbeitsgruppe versteht die Chance dieser Aktion als Beginn einer kontinuierlichen und kollegialen Zusammenarbeit aller Vertretungen der Heilpraktikerschaft. Das Ziel ist, sich im Zusammenschluss gemeinsam für die Interessen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und des Berufsnachwuchses einzusetzen.
Zukünftige Diskussionsthemen der Heilpraktikerschaft werden z.B. die Heilpraktikerausbildung, das Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums zum Heilpraktikerberuf und Maßnahmen der Qualitätssicherung sein.

Weitere Informationen: https://www.heilpraktiker1.de/voller-einsatz/

BDN e.V. – IQHP Erfolg: Laborleistungen für Heilpraktiker bleiben erhalten

Zum Jahresbeginn 2021 kann der BDN e.V. positive Nachrichten vermelden:
Der deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluß des MTA-Gesetzes am 28. Januar die unveränderte Fassung verabschiedet, die die Leistungserbringung von Laborleistungen für Heilpraktiker nach wie vor mit einschließt. 

Die berufspolitische Arbeit der IQHP (BDN e.V., BDHN e.V., VDH e.V., Wirtschaftsbündnis Naturheilkunde u.a.) 
in 2020 mit Vertretern des Bundestages, hier insbesondere mit dem MdB Alexander Krauss, hat nun einen ersten entscheidenden Erfolg erwirkt gegen einen weiteren Versuch, unsere beruflichen Kompetenzen einzuschränken. 

Unmittelbar nach Bekanntwerden von Änderungen im MTA-Reformgesetz-Entwurf Anfang Oktober 2020, die eine Streichung unseres Berufsstandes für die Leistungserbringung von Laborleistungen beinhalteten, führten die Vertreter der IQHP, Herr Erdmann BDN e.V. und Herr Eger BDHN e.V., in Berlin persönliche Gespräche mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses.

Durch die Gespräche mit der Politik konnte nochmals deutlich gemacht werden, wie wichtig die Möglichkeit der Auftragserteilung durch Heilpraktiker von Laborleistungen im Sinne des Patientenwohls ist.

Dies brachte die Presse-Sprecherin der IQHP Frau Heidary bei der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Deutscher Bundestag im Dezember klar zum Ausdruck – Labormedizin ist fester Bestandteil der beruflichen Heilpraktiker-Ausbildung und Fortbildung und wird selbstverständlich bei Bedarf für die fachkompetente Berufsausübung herangezogen.

Nicht unerwähnt soll bleiben, dass natürlich auch die Gesamtkonferenz, die Sprecherin des DDH (Fr. Hilpert-Mühlig) und betroffene Labore mit schriftlichen Stellungnahmen usw. das Vorgehen unterstützten.

Der in der Folge der Anhörung nunmehr wiederhergestellte ursprüngliche Passus im MTA-Gesetz ist das Ergebnis unermüdlicher Aufklärungsarbeit und Kommunikation mit politischen Entscheidungsträgern und zeigt, wie man gemeinsam konstruktive Schritte vollziehen kann, um für die Zukunft unseres Berufes zu wirken.

Wir sind glücklich darüber, dass unsere berufspolitische Arbeit als Berufsverband BDN e.V. und IQHP (Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf) Früchte trägt.

BDN e.V. – IQHP Teilnahme bei Anhörung Dt. Bundestag Reform MTA-Gesetz 

Die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf (IQHP) hat an der Anhörung zur Reform MTA-Gesetz am 16.12.2020 teilgenommen.
Die Presse-Sprecherin Homeira Heidary vertrat die IQHP als Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses Dt. Bundestag.
https://www.bundestag.de/resource/blob/814272/f9aeb3a628c6d4fc54fdee18e909dc6d/124_16-12-2020_MTA-Reform-Gesetz_nicht-lektoriert-data.pdf

Im Zuge der Änderung des MTA-Gesetzes sollte den Heilpraktikern die Möglichkeit genommen werden, Labordiagnostik in Auftrag zu geben. Dem haben wir vehement widersprochen.
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass diese Änderung im Gesetzesentwurf nicht vollzogen  werden soll, da dies für viele Praxen eine Existenzbedrohung darstellen würde.
Viele Praxen verifizieren mittels der Labordiagnostik ihre zuvor geleistete schulmedizinische Anamnese. Wenn dieses Instrument der Diagnostik wegfallen würde, würde das die Patientensicherheit gefährden.
Das Argument, dass die Heilpraktiker nicht ausreichend ausgebildet seien, um Laborergebnisse zu beurteilen, wurde von unserer Seite auch widerlegt. Die Labordiagnostik wird bereits sehr intensiv in der Ausbildung behandelt und sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung abgefragt.

Weiterhin besteht eine Fort- und Weiterbildungspflicht für Heilpraktiker – auch für die Labordiagnostik. Oft werden diese von Ärzten geleitet. Das spricht für eine ausreichende Qualifikation.

Die Gefährdung der Patienten, wie oft behauptet wird, ist auch nicht gegeben, wie die Berufshaftpflichtversicherer der Heilpraktiker eindrücklich an der Statistik zeigen: Heilpraktiker verursachen im Gegensatz zu Ärzten kaum Schadensfälle.

Wir haben uns gut positioniert und erwarten eine Entscheidung zu unseren Gunsten, d.h. das alles beibehalten wird und Heilpraktiker weiterhin Labordiagnostik in Auftrag geben dürfen.

Der Heilpraktikerberuf wurde bei dieser Anhörung durch den DDH und die IQHP gut vertreten und die berufliche Position der Heilpraktikerschaft im deutschen Gesundheitswesen entsprechend dargelegt.

IQHP – Reform MTA-Gesetz und Heilpraktiker

Das MTA-Gesetz regelt Ausbildungsinhalte und Zuständigkeiten der Tätigkeitsfelder der medizinisch-technischen Berufe:
im bestehenden MTA-Gesetz ist die Berufsgruppe Heilpraktiker berücksichtigt -Heilpraktiker dürfen Laboranalysen erstellen (z.B. von Körperflüssigkeiten, Blut) und, dies ist mehrheitlich der Fall, Laboranalysen für Patienten in Auftrag geben.

Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet seit einiger Zeit an etlichen Gesetzen zur Reform für staatlich geregelte Gesundheitsberufe. Der aktuelle Referenten-Entwurf zur Änderung des Gesetzes für den MTA-Beruf sorgt für Diskussionen. Nun ist im besagten Entwurf Reform MTA-Gesetz der Heilpraktiker als weisungsbefugte Berufsgruppe gestrichen worden.

HeilpraktikerInnen üben die Heilkunde gemäß §1 HeilprG selbst aus und dürfen umfassend diagnos-tisch und weitgehend uneingeschränkt tätig sein.
Welche Auswirkungen durch die Reform MTA-Gesetz für Heilpraktiker entstehen, ist unklar, weil, bewusst oder unbewusst, die rechtlichen Änderungen in dem Entwurf so formuliert sind, dass sie unterschiedliche Auslegungen zulassen.

Welche Konsequenzen hätte das Gesetz in jedem Fall?

MTA`s dürften zukünftig keine Weisung mehr von Heilpraktikern/innen entgegennehmen und könnten durch diese nicht mehr überwacht werden, sofern diese laborbetreibende Heilpraktiker wären.
Jedoch stände die Labordiagnostik für Heilpraktiker/innen nicht vor dem Aus, da weiterhin labordiagnostische Untersuchungsaufträge  von den praktizierenden HPs in Auftrag gegeben werden könnten.
Die geplante Änderung des MTA-Gesetzes darf jedoch keinesfalls dazu führen, dass die Präanalytik und die Laboruntersuchungen im Auftrag von Heilpraktikern/innen nicht mehr möglich wären, weil dadurch ein wesentlicher Teil der soliden Diagnostik entfallen würde.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhalts hat sich die IQHP Anfang Oktober bei der Politik eingesetzt und sich dafür engagiert, dass die Weisungsbefugnis von Heilpraktikern für Laborleistungen erhalten bleibt.

IQHP „öffnet Tür“ in der Berufspolitik

von rechts nach links:
Dr. med. Wolf-Dieter Hirsch/Kontrollrat Klinische Medizin/Komplementär-Medizin IQHP, Ulrich Erdmann/1. Vors. BDN e.V./IQHP, Herbert Eger/1. Vors. BDHN e.V./IQHP, Vorsitzender Gesundheitsausschuss Dt. Bundestag Erwin Rüddel, Homeira Heidary/Medienbeauftragte IQHP, Klaus-Rüdiger Goebel/Fachbeauftragter Akupunktur, TCM/IQHP

Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf/IQHP „öffnet Tür“ in der Berufspolitik

IQHP-Vertreter mit Gesundheitsausschuss-Vorsitzendem/Dt. Bundestag am 18. Juni 2020 im Paul-Löbe-Haus, Berlin

Die Initiatoren der IQHP sind der Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V., der Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V und der Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.

Die IQHP nimmt durch ihre jeweils vertretenden Verbände teil an der Offenbacher Runde deutscher Berufs- und Fachverbände und an der Gesamtkonferenz deutscher Heilpraktiker-Verbände und Fachgesellschaften. In diesen kollegialen Gesprächskreisen sind nahezu alle in Deutschland tätigen Berufsverbände, Fachgesellschaften und Initiativen beteiligt.
Auf dieser Kommunikationsebene wird in Arbeitsgruppen intensiv an berufsständischen Inhalten gearbeitet.
Die IQHP begrüßt und unterstützt alle verantwortungsvoll und fachkompetent geführten  Arbeitsgemeinschaften, die aus der Offenbacher Runde und der Gesamtkonferenz hervorgegangen sind.
Ziel der IQHP ist der Erhalt der Therapiefreiheit im Heilpraktiker-Beruf und die Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes.
Weitere Ziele der IQHP sind die Unterstützung, Vernetzung und Stärkung aller in Deutschland tätigen Heilpraktiker*innen, Berufs- und Fachverbände, Fachgesellschaften, Initiativen, Aktionsbündnisse, Netzwerke und Blogger, um die Sichtbarkeit unseres Berufes und unserer Berufsinteressen in der Öffentlichkeit zu stärken.
Die IQHP ist der Meinung, dass der Berufsstand der Heilpraktiker*innen in Deutschland derzeit hervorragend durch die bestehenden Berufsverbände und Fachgesellschaften vertreten wird.
Die IQHP ist der Auffassung, dass der Berufsstand der Heilpraktiker in der Berufsausübung, Ausbildung, Fortbildung und Qualifizierung die Anforderungen erfüllt, um als wertvoller Leistungsträger für die Patienten in der medizinischen Versorgung tätig sein zu können.
Das Hauptanliegen der IQHP ist die Einführung einer geregelten einheitlichen Heilpraktiker-Ausbildung im Rahmen einer Qualitätssicherungskette zur Schaffung eines Ausbildungsstandards unter zentraler Mitwirkung und Verantwortung der aktiv in die Heipraktikerausbildung eingebundenen Berufs- und Fachverbände in Deutschland im gesetzlichen Rahmen des HPG/1.DVO.
Die IQHP hat zur Erreichung dieses Ziels Vorschläge zur Einführung einer geregelten Heilpraktiker-Ausbildung mit den notwendigen beruflichen Qualitätsmaßnahmen verfasst und dem Bundes-ministerium für Gesundheit im Rahmen einer Anhörung im Oktober 2017 ausgehändigt.
Diese Dokumentation (Interner Leitlinien-Katalog IL4HP) wurde erstmalig 2008 verfasst und seither jährlich kontinuierlich aktualisiert und überarbeitet.
Die Ausgabe 2019 wurde von der IQHP im Dezember 2019 an alle Entscheidungsträger aus dem Gesundheitswesen (Bundesministerium für Gesundheit, Landesministerien für Gesund-heit, Gesundheitsausschuss) mit Vorschlägen zu einer moderaten Reform des Heilpraktiker-wesens übermittelt.
Bei dieser Reform soll die Therapiefreiheit und das Heilpraktikergesetz unangetastet bleiben und Lösungswege durch Änderungen der Zugangsvoraussetzungen unter Nutzung bereits vorhandener QM-Standards und Strukturen aufgezeigt werden.
Dabei soll den Berufsverbänden mehr Verantwortung und Mitwirkung zuteil werden, um zukünftig nach innen einen berufsinternen Kontrollstatus und nach außen Sicherheit in der Berufsausübung und Berufsausbildung dauerhaft gewährleisten zu können.
Die bisherigen Rückmeldungen von den Entscheidungsträgern der Politik waren und sind durchweg positiv.
Unterstützt wird die IQHP von Netzwerken, Naturheilkunde-Portalen und Einrichtungen der naturheilkundlichen Pharmaindustrie, vom Aktionsbündnis Moderne Heilberufe, Kollegen*innen und Befürwortern, die für eine Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf stehen.
Die Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf hat in den letzten Wochen mit ihren Aktivitäten „Türen geöffnet“ für einen Dialog mit den politischen Entscheidungsträgern. Wir haben erreicht, dass sich unser Kontakt zum Bundestag, MdB Alexander Krauss, der sich für unseren Beruf stark engagiert und seit Monaten mit unterschiedlichen Heilpraktikerverbänden kommuniziert, den IQHP-Gedanken angeschlossen hat und in einer Pressemitteilung ein Statement verfasst hat, welches zum Wohle unseres ganzen Berufsstandes ein positives Zeichen in der Öffentlichkeit setzt.

BDN e.V. – für Therapiefreiheit und Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf IQHP

Die IQHP wird vertreten vom Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V., vom Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. und vom Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.
Unterstützt wird die IQHP von Netzwerken, Naturheilkunde-Portalen und Einrichtungen der naturheilkundlichen Industrie, vom Aktionsbündnis Moderne Heilberufe, Kollegen*innen und Befürwortern, die für eine Qualitätssicherung im Heilpraktikerberuf stehen.

Im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks am 18. Juni in Berlin/Paul-Löbe-Haus erläuterten Vertreter der IQHP gegenüber Mitgliedern des Gesundheitsausschusses und  Entscheidungsträgern des Bundesgesundheitsministeriums die Besonderheiten des Heilpraktikerberufes und stellten ausführlich das Tätigkeitsfeld der Kolleginnen und Kollegen vor.
Zu den weiteren Themen der Sitzung gehörte die Vorstellung des IQHP-Modells zur Qualitätssicherung für den Heilpraktikerberuf.
Das IQHP-Modell zielt vor allem darauf ab, dass das Heilpraktikergesetz erhalten bleibt, jedoch Verbesserungen in der Qualitätssicherung im Rahmen einer moderaten Reform vollzogen werden können.
Die IQHP ist davon überzeugt, dass durch eine einheitliche Ausbildungsordnung, durch Änderungen der Zugangsvoraussetzungen und durch Erweiterungen der Aufgaben und Kompetenzen der Heilpraktiker-Berufsverbände eine Stärkung des berufsrechtlichen Rahmens und der Patientensicherheit gewährleistet wird.
Die IQHP (Initiative für Qualitätssicherung im Heilpraktiker-Beruf) möchte Lösungen aufzeigen, Transparenz schaffen und bestehende Wissenslücken in der Öffentlichkeit und Politik schließen.
Die IQHP ist eine starke Initiative und wird von über 10.000 Kolleginnen und Kollegen unterstützt.
Sie ist Teilnehmerin an der Gesamtkonferenz deutscher Heilpraktiker-Verbände/Fachgesell-
schaften und beteiligt sich an der Offenbacher Runde. An der Gesamtkonferenz und der Offenbacher Runde nehmen nahezu alle Heilpraktiker-Verbände und Fachgesellschaften teil.    

www.iqhp.de

www.heilpraktiker-in-deutschland.de

GSAV rechtswirksam – Änderungen AMG – Auswirkungen HP-Praxis

Der Bundestag hat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen und der Bundesrat am 28.06.2019 zugestimmt.

Das Gesetz ist zum 16. August 2019 in Kraft getreten.

Für unseren Berufsstand werden somit einige Änderungen wirksam, da durch das GSAV das  Arzneimittelgesetz (AMG) aktualisert wurde.

Nähere Informationen finden Sie im LOGIN-Bereich Mitglieder