Archiv für den Autor: Ulrich Erdmann

1. Gesamtkonferenz der deutschen Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften

Bei der 1. Gesamtkonferenz der Deutschen Heilpraktikerverbände und Fachgesellschaften am 26. September 2018 in Kassel gab es uneingeschränkte Einigkeit in allen grundsätzlichen berufspolitischen Fragen. Es herrschte eine sehr harmonische und kollegial-konstruktive Atmosphäre.

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BDN verteidigt Heilpraktiker-Beruf

Claus Marowsky, 2. Vorsitzender BDN                                    
Claus Marowsky, 2. Vorsitzender BDN        

Liebe Kollegen, 
im Magazin „Spiegel“ vom 18. August 18 wurde ein reißerisch geschriebener Artikel über die nichtärztlichen Heilberufe veröffentlicht.
Hauptsächlich geht es dabei um uns Heilpraktiker, denen mehr oder minder Scharlatanerie unterstellt wird, indem sie mit allerlei dubiosen Therapieformen den Patienten das Geld aus der Tasche ziehen. Das größte Haßobjekt ist – wieder einmal – die Homöopathie, die nach Ansicht der Verfasser letzten Endes verboten werden sollte.

Zugleich wird mit spektakulären Fehlbehandlungen Stimmung gegen unseren Berufsstand gemacht.

Natürlich ist es nicht das erste Mal, dass solche Kampagnen geführt werden. Und wir wissen auch, dass bestimmte Gruppen ein großes Interesse daran haben, dass unser Berufsstand verschwindet. Mittlerweile nehmen diese hasserfüllten „Feldzüge“ gegen die Naturheilkunde aber ein Ausmaß an, dass wir dazu nicht schweigen sollten.

Wir wissen alle, dass jeder Berufsstand auch schwarze Schafe unter sich hat. Allerdings sind feine Unterschiede dabei zu verzeichnen, ob es sich um Heilpraktiker oder Ärzte handelt: Wenn bei HPs schwerwiegende Fehlbehandlungen vorkommen, wird dies in aller Breite in den Medien verbreitet.  Bei ärztlicher Fehlbehandlung, die wie bekannt durchaus auftreten, wird darüber kaum ein  Wort verloren.

Ich denke, es ist gut, wenn wir uns über die beschriebene Sachlage Gedanken machen, um zu verhindern, dass die erwähnten Kampagnen irgendwann doch einmal Erfolg haben könnten. Es gibt bereits immer wieder die Forderung nach einem Injektionsverbot für HPs, wenn nicht gar ein komplettes Berufsverbot im Raum steht.

Der BDN wird mit einer eigenen Initiative und einer dafür geschaffenen Webseite gegen Verunglimpfungen unseres Berufsstandes in den nächsten Wochen aktiv werden.

Mit kollegialen Grüßen

Claus Marowsky
Ulrich Erdmann

Handbuch DSGVO für HeilpraktikerIn BDN e.V.

DSGVO: verstehen – bearbeiten – anwenden!

Für BDN-Mitglieder (HPs) steht seit kurzem im LOGIN-Bereich das umfangreiche BDN-Handbuch zur Verfügung – die DSGVO wird Schritt für Schritt erklärt: zur Umsetzung im analogen und digitalen Arbeitsbereich Heilpraktiker-Praxis.
Die strukturierte Aufbereitung und Darstellung im BDN-Handbuch macht eine leichte Anwendung  für jeden Praxisinhaber möglich.

Die vielfältigen und umfangreichen Informationen und Maßnahmen nach DSGVO können Sie auf diese Weise direkt zum eigenne Nutzen verarbeiten.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle BDN e.V. unter 0371/9093888 oder info@berufsverband-naturheilkunde.de

 

 

Unsere Leitlinien Heilpraktiker BDN

Die internen Leitlinien des Berufsverbandes BDN e.V. für die Heilpraktiker-Ausbildung, Qualifizierung und Zertifizierung werden auf der Basis gesetzlicher Vorgaben und Überprüfungsstandards im Rahmen einer kontinuierlichen Recherchearbeit seit 2003 umgesetzt. Die dem Berufsverband BDN e.V. angeschlossenen Ausbildungseinrichtungen sind zertifizierte Berufsfachschulen, die die Akkreditierungsstandards von Fachkundigen Stellen erfüllen (www.akademie-naturheilkunde.de).
Alle fünf Jahre erscheint die neue Auflage der Leitlinien. Der vorliegende Katalog (Ausgabe 2013) wird zum Heilpraktikertag BDN e.V. am 26. Mai 2018 von der neuen überarbeiteten Ausgabe HP IL3 ersetzt.
Die internen Leitlinien BDN beschränken sich auf die inhaltlichen Mindestanforderungen amtsärztlicher Heilpraktiker-Überprüfungen in Deutschland. Für die Heilpraktiker-AnwärterInnen der Akademie Naturheilkunde/BDN e.V. gelten darüber hinaus die erweiterten Anforderungen mit ca. 10.000 Lernpunkten der im Unterricht enthaltenen Themenbereiche laut Alpha-Skript/Prüfungsrelevanz und VAP/Prüfungsvorbebereitung.
Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt in der medizinischen Terminologie. Die Lehrinhalte werden in Form eines komplexen Lehrsystems vermittelt:
– 20 Lehrordner Fachthemen
– integrierte Arbeitsskripte mit Lernkarten zum jeweiligen Fachthema
– Praktika-Skripte zum jeweiligen Fachthema mit Untersuchungsmethodik

 

Gesundheitsministerium veröffentlicht einheitliche Leitlinien zur HP-Überprüfung

Das BMG hat fristgerecht zum 22.12.17 die neuen einheitlichen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern im Bundesanzeiger veröffentlicht, die zum 22. März 2018 in Kraft treten.

Bezüglich der Fachinhalte der Überprüfung wurde nun klar formuliert, dass es in der üblichen medizinischen Fachsprache natürlich auch um Behandlungsverfahren geht, denen sich der Berufsanwärter zu stellen hat.
Diese erweiterten Inhalte in den neuen Leitlinien entsprechen der seit 30 Jahren üblichen Durchführung der Überprüfung z.B. im Bundesland Sachsen.
Dabei muß berücksichtigt werden, dass bis 2017 größte Unterschiede in Intensität und Anspruch der Überprüfungen vorhanden waren.
Dies ist nun endlich einheitlich geregelt und entspricht exakt den Vorstellungen  des BDN e.V. von Überprüfungsinhalten für Berufsanwärter.
Zwar sehen wir noch Verbesserungspotential in einzelnen Bereichen, sind jedoch mit der jetzigen Fassung sehr zufrieden.

Der BDN e.V. verfügt über eigene Leitlinien zur HP-Ausbildung, die inhaltlich die Prüfungen der letzten 3 Jahrzehnte in Deutschland widerspiegeln. Dieser Katalog wurde dem Gesundheitsministerium bei der Anhörung zu den neuen Leitlinien im Oktober 2017 übergeben.

Von großem Interesse für alle praktizierenden Kolleginnen und Kollegen ist, dass die invasiven Methoden weiterhin als Überprüfungsinhalt erhalten bleiben.
Bezugnehmend auf unseren Bericht von der Anhörung zu den Leitlinien im Oktober 17 gab es dahingehend Bestrebungen, diese Inhalte für die Überprüfung zu streichen.
Nunmehr ist klargestellt, dass invasive Maßnahmen fester Bestandteil in der Heilpraktiker-Berufsausübung bleiben.

Heilpraktiker stehen für Qualität und Integrität

-Heilpraktiker tragen durch ihre Tätigkeit seit nunmehr bald 80 Jahren zum Wohle der Bevölkerung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Deutschland bei.

-Heilpraktiker unterliegen neben der Erfüllung gesetzlicher Regelungen der Überwachung im deutschen Gesundheitssystem und helfen meist dort weiter, wo andere medizinische Betreuungen enden.

-Heilpraktiker behandeln  jährlich über 6 Millionen meist chronisch kranke, hauptsächlich  klinisch austherapierte Menschen und bieten durch naturheilkundliche Behandlungen und menschliche Zuwendung wieder Lebensqualität.

-Heilpraktiker nehmen sich Zeit für ihre Patienten und deren gründliche Untersuchung, Diagnosestellung, gesundheitliche Behandlung, Betreuung und Beratung.

-Heilpraktiker erhöhen die Lebensqualität durch Prävention und naturheilkundliche Behandlung. Durch ihre Tätigkeit bieten sich Chancen auf ein lebenswerteres Leben.

-Heilpraktiker unterliegen der Überprüfung durch staatliche Aufsichtsbehörden und besitzen interne Leitlinien und Qualitätsanforderungen zur qualitativen Verbesserung der Patientenversorgung.

-Heilpraktiker tragen durch Ihre Behandlungen dazu bei, ihre Patienten durch Heilmaßnahmen, Änderung der Lebens- und Ernährungsgewohnheiten, Änderung der psychischen und physischen Lebens- und Gesundheitssituation vor einer weiteren Chronifizierung ihres Leidens zu bewahren.

-Heilpraktiker besitzen zum Wohle ihrer Patienten einen ethischen Verhaltenskodex, eine Berufsordnung und eine Fortbildungs- und Weiterbildungspflicht. De facto lernen Heilpraktiker zur Gefahrenabwehr je nach Vorbildung in der Heilpraktikerausbildung bis zu fünf Jahre, um eine der anspruchsvollsten Prüfungen in Deutschland, die amtsärztliche Überprüfung vor den zuständigen Gesundheitsämtern in den jeweiligen Bundesländern, zu bestehen.

–Heilpraktiker stehen für eine konsequente durch Erfahrung und Wissen geprägte qualitativ hochwertige Heilbehandlung. In der Qualifizierung einzelner Therapierichtungen werden bis zu einer erfolgreichen Beurkundung zertifizierte Kurse und Seminare absolviert.

-Heilpraktiker sind neben der Notfallmedizin, Infektiologie und der klinisch-medizinischen Versorgung alternativlos und arbeiten integriert im Gesundheitssystem auf der Basis gesetzlicher Vorgaben. 

-Heilpraktiker arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihrem naturheilkundlichem Wissen zum Schutz und Wohl der Bevölkerung.

BDN-Leitlinien für die Heilpraktiker-Ausbildung

Die internen Leitlinien des Berufsverbandes BDN e.V. für die Heilpraktiker-Ausbildung, Qualifizierung und Zertifizierung werden auf der Basis gesetzlicher Vorgaben und Überprüfungsstandards im Rahmen einer kontinuierlichen Recherchearbeit seit 2003 umgesetzt. Die dem Berufsverband BDN e.V. angeschlossenen Ausbildungseinrichtungen sind zertifizierte Berufsfachschulen, die die Akkreditierungsstandards von Fachkundigen Stellen erfüllen (www.akademie-naturheilkunde.de).
Alle fünf Jahre erscheint die neue Auflage der Leitlinien. Der vorliegende Katalog (Ausgabe 2013) wird zum Heilpraktikertag BDN e.V. am 26. Mai 2018 von der neuen überarbeiteten Ausgabe HP IL3 ersetzt.
Die internen Leitlinien BDN beschränken sich auf die inhaltlichen Mindestanforderungen amtsärztlicher Heilpraktiker-Überprüfungen in Deutschland. Für die Heilpraktiker-AnwärterInnen der Akademie Naturheilkunde/BDN e.V. gelten darüber hinaus die erweiterten Anforderungen mit ca. 10.000 Lernpunkten der im Unterricht enthaltenen Themenbereiche laut Alpha-Skript/Prüfungsrelevanz und VAP/Prüfungsvorbebereitung.
Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt in der medizinischen Terminologie. Die Lehrinhalte werden in Form eines komplexen Lehrsystems vermittelt:
– 20 Lehrordner Fachthemen
– integrierte Arbeitsskripte mit Lernkarten zum jeweiligen Fachthema
– Praktika-Skripte zum jeweiligen Fachthema mit Untersuchungsmethodik

 

 

Heilpraktiker – Beruf mit Qualität

Die Heilpraktiker/innen üben seit Jahrzehnten ihre Tätigkeit zum Wohle der Patienten aus. Mit der notwendigen Zeit und Zuwendung wird die Qualität der medizinischen Leistung im Sinne des Patientenrechts und des Patientenschutzes angewandt. Heilpraktiker im Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V. arbeiten mit Fachkompetenz und Sachverstand für ihre Patienten.
Nach Absolvierung der vom Berufsverband geregelten Ausbildung nach festgelegten Leitlinien erfolgt eine staatliche Überprüfung in Theorie und Praxis vor dem zuständigen Gesundheitsamt.
Qualifizierung nach Qualitätssicherungskriterien sind die Maßstäbe der Aus- und Weiterbildung.
Heilpraktiker im Berufsverband BDN e.V. fühlen sich ihrer Berufsethik verpflichtet: 
„Die Tätigkeit des Heilpraktikers umfasst – unabhängig von der jeweiligen Heilmethode – stets die natürliche und unschädliche Behandlung von Patienten, wobei die Erkennung der jeweiligen Krankheitsursache und ihre individuelle Behandlung nach den Grundsätzen der bestmöglichen Heilung und/oder Linderung oberster Grundsatz ist.“

Vorbilder und Wegbereiter in der Geschichte des Heilpraktiker-Berufes in Deutschland sind die volksmedizinische Bewegung des 19. Jahrhunderts durch Kneipp, Schroth, Prießnitz, die geistig-philosophische Bewegung des 18. Jahrhunderts u.a. durch Hegel und Rousseau,das geistige Handeln von Theophrastus Bombastus von Hohenheim, die Lehren der Heilkundigen Frau Hildegard von Bingen,die Impulse, die auf antikes hippokratisches Gedankengut zurückgreifen wie bei Hufeland, das Denken und Vorgehen des Arztes und Begründers der Homöopathie, Samuel Hahnemann, das Arbeiten und Vorgehen der Ärzte Schüssler und Bach, die ganzheitliche Vorgehensweise, Therapie und Diagnostik des Pastors Felke, die Dagnostik des Heilpraktikers Josef Angerer, die Komplexität der ganzheitlichen Diagnostik des Heilpraktikers Josef Scharl, die diagnostische Herangehensweise nach Dr. Reckeweg (Heel), die Forschung  von Dr. Schimmel und Dr. Herget (Pascoe), das geistige Gut der chinesischen traditionellen Medizin, das geistige Gut der indischen, japanischen und fernöstlichen Medizin, das geistige Gut der traditionellen europäischen Medizin, das geistige Gut zahlreicher unbekannter Therapeuten und Diagnostiker der Erfahrungsheilkunde

Die Heilpraktiker in Berufsverbänden besitzen eine gemeinsame Berufsordnung, in welcher die Berufspflichten, Schweigepflicht, Sorgfaltspflicht, Fortbildungspflicht und anderes geregelt ist.
Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HPG) regelt mit dementsprechenden Durchführungsverordnungen den rechtlichen Stand der Heilpraktiker in Deutschland.                                                   

Die Aufgabe der Heilpraktiker besteht darin, durch gezielte Maßnahmen die Heilkraft der Natur und damit die im kranken Menschen selbst vorhandenen Heilkräfte zu aktivieren, um aus einem vorhandenen Ungleichgewicht ein körperlich-seelisches und geistiges Gleichgewicht wiederherzustellen.   
Die therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland beruhen auf einer ca. 5000 Jahre alten Erfahrungsheilkunde, welche durch objektive und subjektive Heilungserfolge für die betroffenen Patienten messbare, sichtbare und nachvollziehbare Linderung und Heilungserfolge erbracht hat.  

Die Naturheilkunde ist  tief im Bewusstsein der Bevölkerung als wertvolle, überlieferte und durch ständig neue Erfahrung bereicherte Heilkunst verankert. Nach aktuellen Schätzungen konnte in den letzten Jahrzehnten Millionen Menschen in Deutschland durch Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern bei chronischen Leiden geholfen werden.
Dort wo die Grenzen anderer medizinischer Bereiche erreicht sind, beginnt die Arbeit der Heilpraktiker.

Pressemitteilung BDN – Heilpraktiker stehen für Qualität und Integrität


Heilpraktiker alternativlos – Heilpraktiker stehen für Qualität und Integrität im deutschen Gesundheitssystem – 10 Gründe für Heilpraktiker

-Heilpraktiker tragen durch ihre Tätigkeit seit nunmehr bald 80 Jahren zum Wohle der Bevölkerung zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Deutschland bei.

-Heilpraktiker unterliegen neben der Erfüllung gesetzlicher Regelungen der Überwachung im deutschen Gesundheitssystem und helfen meist dort weiter, wo andere medizinische Betreuungen enden.

-Heilpraktiker behandeln  jährlich über 6 Millionen meist chronisch kranke, hauptsächlich  klinisch austherapierte Menschen und bieten durch naturheilkundliche Behandlungen und menschliche Zuwendung wieder Lebensqualität.

-Heilpraktiker nehmen sich Zeit für ihre Patienten und deren gründliche Untersuchung, Diagnosestellung, gesundheitliche Behandlung, Betreuung und Beratung.

-Heilpraktiker erhöhen die Lebensqualität durch Prävention und naturheilkundliche Behandlung. Durch ihre Tätigkeit bieten sich Chancen auf ein lebenswerteres Leben.

-Heilpraktiker unterliegen der Überprüfung durch staatliche Aufsichtsbehörden und besitzen interne Leitlinien und Qualitätsanforderungen zur qualitativen Verbesserung der Patientenversorgung.

-Heilpraktiker tragen durch Ihre Behandlungen dazu bei, ihre Patienten durch Heilmaßnahmen, Änderung der Lebens- und Ernährungsgewohnheiten, Änderung der psychischen und physischen Lebens- und Gesundheitssituation vor einer weiteren Chronifizierung ihres Leidens zu bewahren.

-Heilpraktiker besitzen zum Wohle ihrer Patienten einen ethischen Verhaltenskodex, eine Berufsordnung und eine Fortbildungs- und Weiterbildungspflicht. De facto lernen Heilpraktiker zur Gefahrenabwehr je nach Vorbildung in der Heilpraktikerausbildung bis zu fünf Jahre, um eine der anspruchsvollsten Prüfungen in Deutschland, die amtsärztliche Überprüfung vor den zuständigen Gesundheitsämtern in den jeweiligen Bundesländern, zu bestehen.

–Heilpraktiker stehen für eine konsequente durch Erfahrung und Wissen geprägte qualitativ hochwertige Heilbehandlung. In der Qualifizierung einzelner Therapierichtungen werden bis zu einer erfolgreichen Beurkundung zertifizierte Kurse und Seminare absolviert.

-Heilpraktiker sind neben der Notfallmedizin, Infektiologie und der klinisch-medizinischen Versorgung alternativlos und arbeiten integriert im Gesundheitssystem auf der Basis gesetzlicher Vorgaben. 

-Heilpraktiker arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihrem naturheilkundlichem Wissen zum Schutz und Wohl der Bevölkerung.