Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker üben ihren Beruf nach den Regeln der Erfahrungsheilkunde mit allen notwendigen
diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zum Wohle des Patienten aus, immer auf dem aktuellsten Kenntnisstand
des medizinischen Wissens.
Vor der Praxiseröffnung und dem Beginn der nachfolgenden Berufsausübung steht die medizinische
Grundausbildung – Berufsanwärter der Schulen im Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V. durchlaufen
eine drei- bis fünfjährige Ausbildungszeit an den Berufsfachschulen.
Zum Basiswissen gehören allgemeinmedizinische Kenntnisse der Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie,
Pathologie, Differentialdiagnose, klinische und naturheilkundlichen Untersuchungsmethoden, psychologische
und pathopsychologische Grundlagen und diesbezügliche praktische Kenntnisse (min. 1200 Unterrichtseinheiten
sind in der Grundausbildung enthalten). Heilpraktiker-Ausbildung
Die Voraussetzung der Zulassung und praktischen Tätigkeit ist eine geregelte Ausbildung, Fortbildung,
Qualifizierung und Zertifizierung im QM-System des BDN e.V. mit dokumentierten, beurkundeten Nachweisen über
therapeutische und diagnostische Fähigkeiten. Die erfolgreich bestandene staatliche amtsärztliche Überprüfung
vor dem zuständigen amtsärztlichen und fachärztlichen Prüfungsgremium nebst Beisitzern und Schriftführern ist
selbstverständlich Voraussetzung mit der Erteilung der Urkunde für die Erlaubnis der Ausübung der
Heilkunde (ohne Bestallung). Heilpraktiker-Beruf
Heilpraktiker nehmen sich Zeit für Sie – für die Erstuntersuchung sind ca. 30-90 Minuten zur klinischen und
naturheilkundlichen Befunderhebung anzunehmen, um die Gesamtzusammenhänge von Krankheitsursachen
zu erfassen und die geeigneten naturheilkundlichen Therapieverfahren festzulegen.
Haben Sie noch Fragen? Info Geschäftsstelle
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Erdmann, 1. Vorsitzender BDN e.V.
Heilpraktiker und medizinisches Wissen
Heilpraktiker beherrschen medizinisches Wissen und binden die ganzheitliche Denkweise, die alle Aspekte
eines Menschen multikausal berücksichtigt, gemeinsam mit wichtigen neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse
zum Wohle Ihrer Patienten ein. Heilpraktiker-Ausbildung
Behandlungsschwerpunkte von Heilpraktikern
Die Behandlungsschwerpunkte sind vielfältig: chronische, allergische und degenerative Erkrankungen (z.B.
Beschwerden des Bewegungsapparates), Autoimmunerkrankungen, Zivilisationserkrankungen wie z. B. Diabetes
mellitus oder stressbedingte Erkrankungen, Hauterkrankungen und ernährungsbedingte Erkrankungen, psychogene
und vegetative Erkrankungen u.a. Schwere Erkrankungen wie z.B. Krebs werden nur begleitend zur nötigen
schulmedizinischen Therapie behandelt.
Behandlungsverbote für Heilpraktiker bestehen nach dem Infektionsschutzgesetz für Infektionskrankheiten (z.B. Röteln, Masern u.v.m.).
Die Naturheilkunde
Zur Naturheilkunde gehören zahlreiche Methoden aus der Volksmedizin (ca. 1000 weltweit). Bestimmte Verfahren,
z.B. die Aus- und Ableitungsverfahren der Heilpraktiker, die Ernährungslehre der Erfahrungsheilkunde, die Homöopathie nach Dr. Hahnemann, die Pflanzenheilkunde und ca. fünfzig weitere Therapie- und Diagnoseverfahren haben sich in den letzten 200 Jahren in Europa durchgesetzt. Lexikon Naturheilkunde
Ob es sich nun um die Chronifizierung eines Leidens, Gesundheitsvorsorge, Beratung oder eine alternativ-begleitende Therapie zur ärztlichen Behandlung handelt oder ob Sie auf die Selbsthilfe setzen: Erfahrungsheilkunde kann bei vielen Erkrankungen noch weiterhelfen, da wo herkömmliche Mittel versagen!
Die Naturmedizin wird in Deutschland neben anderen Berufen maßgeblich von Heilpraktikern vertreten.
Heilpraktiker – ein Beruf mit Tradition
Alternativmedizin – JA oder NEIN?
Die Frage ist: Kann die Alternativmedizin wirklich eine Alternative sein?
Die Antwort ist: JA!
Heilpraktiker unterliegen der Dokumentationspflicht, Aufbewahrungspflicht, Schweigepflicht und können im Rahmen
ihrer jahrzehntelangen Aufzeichnungen und Evaluationen nachweisen, dass ihre Linderungen und Heilerfolge
überdurchschnittlich hoch sind.
Grenzen der Naturheilkunde
Wie jede Therapie und Anwendung haben natürlich auch naturheilkundliche Anwendungen ihre Grenzen.
Überall dort, wo die Möglichkeiten der Komplementärmedizin/Erfahrungsheilkunde/Naturheilkunde erreicht sind,
stellen Heilpraktiker aus Gründen der Sorgfaltspflicht ihre Tätigkeit ein und weisen die jeweiligen Patientenfälle
der klinischen Medizin je nach Patient und Fall zu. Selbstverständlich zählt zum Wohle der Patienten im klinischen
Notfall nur eins: die klinische Notfallbehandlung in der spezialisierten Klinik
Beim Auftreten von meldepflichtigen Infektionskrankheiten findet die sofortige Meldung an das zuständige Gesundheitsamt beim zuständigen Amtsarzt statt.
In besonderen Fällen haben Heilpraktiker die Pflicht, entgegen der Schweigepflicht, unverzüglich Meldungen bei der
Polizeibehörde oder beim psychiatrischen Dienst zu erstatten.