Die Heilpraktiker/innen üben seit Jahrzehnten ihre Tätigkeit zum Wohle der Patienten aus. Mit der notwendigen Zeit und Zuwendung wird die Qualität der medizinischen Leistung im Sinne des Patientenrechts und des Patientenschutzes angewandt. Heilpraktiker im Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V. arbeiten mit Fachkompetenz und Sachverstand für ihre Patienten.
Nach Absolvierung der vom Berufsverband geregelten Ausbildung nach festgelegten Leitlinien erfolgt eine staatliche Überprüfung in Theorie und Praxis vor dem zuständigen Gesundheitsamt.
Qualifizierung nach Qualitätssicherungskriterien sind die Maßstäbe der Aus- und Weiterbildung.
Heilpraktiker im Berufsverband BDN e.V. fühlen sich ihrer Berufsethik verpflichtet:
„Die Tätigkeit des Heilpraktikers umfasst – unabhängig von der jeweiligen Heilmethode – stets die natürliche und unschädliche Behandlung von Patienten, wobei die Erkennung der jeweiligen Krankheitsursache und ihre individuelle Behandlung nach den Grundsätzen der bestmöglichen Heilung und/oder Linderung oberster Grundsatz ist.“
Vorbilder und Wegbereiter in der Geschichte des Heilpraktiker-Berufes in Deutschland sind die volksmedizinische Bewegung des 19. Jahrhunderts durch Kneipp, Schroth, Prießnitz, die geistig-philosophische Bewegung des 18. Jahrhunderts u.a. durch Hegel und Rousseau,das geistige Handeln von Theophrastus Bombastus von Hohenheim, die Lehren der Heilkundigen Frau Hildegard von Bingen,die Impulse, die auf antikes hippokratisches Gedankengut zurückgreifen wie bei Hufeland, das Denken und Vorgehen des Arztes und Begründers der Homöopathie, Samuel Hahnemann, das Arbeiten und Vorgehen der Ärzte Schüssler und Bach, die ganzheitliche Vorgehensweise, Therapie und Diagnostik des Pastors Felke, die Dagnostik des Heilpraktikers Josef Angerer, die Komplexität der ganzheitlichen Diagnostik des Heilpraktikers Josef Scharl, die diagnostische Herangehensweise nach Dr. Reckeweg (Heel), die Forschung von Dr. Schimmel und Dr. Herget (Pascoe), das geistige Gut der chinesischen traditionellen Medizin, das geistige Gut der indischen, japanischen und fernöstlichen Medizin, das geistige Gut der traditionellen europäischen Medizin, das geistige Gut zahlreicher unbekannter Therapeuten und Diagnostiker der Erfahrungsheilkunde
Die Heilpraktiker in Berufsverbänden besitzen eine gemeinsame Berufsordnung, in welcher die Berufspflichten, Schweigepflicht, Sorgfaltspflicht, Fortbildungspflicht und anderes geregelt ist.
Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HPG) regelt mit dementsprechenden Durchführungsverordnungen den rechtlichen Stand der Heilpraktiker in Deutschland.
Die Aufgabe der Heilpraktiker besteht darin, durch gezielte Maßnahmen die Heilkraft der Natur und damit die im kranken Menschen selbst vorhandenen Heilkräfte zu aktivieren, um aus einem vorhandenen Ungleichgewicht ein körperlich-seelisches und geistiges Gleichgewicht wiederherzustellen.
Die therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland beruhen auf einer ca. 5000 Jahre alten Erfahrungsheilkunde, welche durch objektive und subjektive Heilungserfolge für die betroffenen Patienten messbare, sichtbare und nachvollziehbare Linderung und Heilungserfolge erbracht hat.
Die Naturheilkunde ist tief im Bewusstsein der Bevölkerung als wertvolle, überlieferte und durch ständig neue Erfahrung bereicherte Heilkunst verankert. Nach aktuellen Schätzungen konnte in den letzten Jahrzehnten Millionen Menschen in Deutschland durch Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern bei chronischen Leiden geholfen werden.
Dort wo die Grenzen anderer medizinischer Bereiche erreicht sind, beginnt die Arbeit der Heilpraktiker.