Der Bundestag hat das Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) beschlossen und der Bundesrat am 28.06.2019 zugestimmt.
Das Gesetz ist zum 16. August 2019 in Kraft getreten.
Für unseren Berufsstand werden somit einige Änderungen wirksam, da durch das GSAV das Arzneimittelgesetz (AMG) aktualisert wurde.
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