Das BMG hat fristgerecht zum 22.12.17 die neuen einheitlichen Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern im Bundesanzeiger veröffentlicht, die zum 22. März 2018 in Kraft treten.
Bezüglich der Fachinhalte der Überprüfung wurde nun klar formuliert, dass es in der üblichen medizinischen Fachsprache natürlich auch um Behandlungsverfahren geht, denen sich der Berufsanwärter zu stellen hat.
Diese erweiterten Inhalte in den neuen Leitlinien entsprechen der seit 30 Jahren üblichen Durchführung der Überprüfung z.B. im Bundesland Sachsen.
Dabei muß berücksichtigt werden, dass bis 2017 größte Unterschiede in Intensität und Anspruch der Überprüfungen vorhanden waren.
Dies ist nun endlich einheitlich geregelt und entspricht exakt den Vorstellungen des BDN e.V. von Überprüfungsinhalten für Berufsanwärter.
Zwar sehen wir noch Verbesserungspotential in einzelnen Bereichen, sind jedoch mit der jetzigen Fassung sehr zufrieden.
Der BDN e.V. verfügt über eigene Leitlinien zur HP-Ausbildung, die inhaltlich die Prüfungen der letzten 3 Jahrzehnte in Deutschland widerspiegeln. Dieser Katalog wurde dem Gesundheitsministerium bei der Anhörung zu den neuen Leitlinien im Oktober 2017 übergeben.
Von großem Interesse für alle praktizierenden Kolleginnen und Kollegen ist, dass die invasiven Methoden weiterhin als Überprüfungsinhalt erhalten bleiben.
Bezugnehmend auf unseren Bericht von der Anhörung zu den Leitlinien im Oktober 17 gab es dahingehend Bestrebungen, diese Inhalte für die Überprüfung zu streichen.
Nunmehr ist klargestellt, dass invasive Maßnahmen fester Bestandteil in der Heilpraktiker-Berufsausübung bleiben.