Beruf Heilpraktiker

Heilpraktiker*in mit Tradition
Berufsverband Deutsche Naturheilkunde e.V. – FAKTEN

Das Bedürfnis zum Helfen und Heilen und die Arbeit mit Menschen prägt das Berufsbild
der Heilpraktiker/innen. Sie üben ihre Tätigkeit seit vielen Jahrzehnten zum Wohle ihrer Patienten mit Zeit und
Zuwendung aus. Der Beruf des Heilpraktikers gehört zu den Freien Berufen, die Leistung wird persönlich und
eigenverantwortlich erbracht.

  • Heilpraktiker sind organisiert in Berufsverbänden
  • Heilpraktiker arbeiten mit Fachkompetenz und Sachverstand für Ihre Patienten
  • Der Heilpraktiker-Beruf ist ein freier Beruf
  • Heilpraktiker sind staatlich überprüft
  • Heilpraktiker haben eine geregelte Aus- und Weiterbildung
  • Heilpraktiker durchlaufen eine anspruchvolle Wissensüberprüfung
  • Heilpraktiker haben ein Ausbildungscurriculum für die  Aus- und Weiterbildung
  • Die Heilpraktikerschulen BDN bilden zertifiziert nach dem bestehenden Curriculum im QM-System des Berufsverbandes Deutsche Naturheilkunde e.V. aus
  • die Heilpraktiker-Tätigkeit ist umfänglich gesetzlich geregelt
  • Heilpraktiker unterliegen vielfältigen gesetzlich vorgeschriebenen Regeln und Pflichten in der Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
  • Heilpraktiker haben eine gemeinsame Berufsordnung
  • Heilpraktiker fühlen sich einer gemeinsamen Berufsethik verpflichtet
  • Heilpraktiker haben eine Gebührenordnung (GebüH)
  • Heilpraktiker – wie sie arbeiten
  • Heilpraktiker und naturheilkundliche Verfahren
  • Heilpraktiker aktuell
  • Heilpraktiker Beruf

Ursprung, Wegbereiter, Vorbilder und Geschichte des Heilpraktiker-Berufes
in Deutschland

  • die volksmedizinische Bewegung des 19. Jahrhunderts durch Kneipp, Schroth, Prießnitz
  • die geistig-philosophische Bewegung des 18. Jahrhunderts u.a. durch Hegel und Rousseau
  • das geistige Handeln von Theophrastus Bombastus von Hohenheim
  • die Lehren der Heilkundigen Frau Hildegard von Bingen
  • die Impulse, die auf antikes hippokratisches Gedankengut zurückgreifen wie bei Hufeland
  • das Denken und Vorgehen des Arztes und Begründers der Homöopathie, Samuel Hahnemann
  • das Arbeiten und Vorgehen der Ärzte Schüssler und Bach
  • die ganzheitliche Vorgehensweise, Therapie und Diagnostik des Pastors Felke
  • die Dagnostik des Heilpraktikers Josef Angerer
  • die Komplexität der ganzheitlichen Diagnostik des Heilpraktikers Josef Scharl
  • die diagnostische Herangehensweise nach Dr. Reckeweg (Heel)
  • die Forschung  von Dr. Schimmel und Dr. Herget (Pascoe)
  • das geistige Gut der chinesischen traditionellen Medizin
  • das geistige Gut der indischen, japanischen und fernöstlichen Medizin
  • das geistige Gut der traditionellen europäischen Medizin
  • das geistige Gut zahlreicher unbekannter Therapeuten und Diagnostiker der Erfahrungsheilkunde
    weltweit
     

Heilpraktiker-Berufsordnung

Die Heilpraktiker besitzen eine gemeinsame Berufsordnung, in welcher die Berufspflichten, Schweigepflicht,
Sorgfaltspflicht, Fortbildungspflicht und anderes geregelt ist.

Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HPG) regelt mit dementsprechenden Durchführungsverordnungen den rechtlichen Stand der Heilpraktiker in Deutschland.   

 

Heilpraktiker-Überprüfung                                                                   

Heilpraktiker durchlaufen eine staatliche Überprüfung durch die länderspezifischen Prüfungskommissionen
mit einem schriftlichen und mündlich-praktischen Teil.

Nach bestandener Überprüfung wird die Erlaubnis erteilt, die Heilkunde ohne Bestallung in Deutschland nach dem
HPG auszuüben. Prüfungskommission können je nach länderspezifischen Vorgaben bestehen aus: Amtsärzten,
Fachärzten, Beisitzern und Schriftführern.

Je nach Vorkenntnissen werden die für die Überprüfung notwendigen 10.000 Lernpunkte und alle notwendigen
praktischen Kenntnisse (ca. 100 klinische und naturheilkundliche Praxis-Methoden) in einer 2- bis 5jährigen
Ausbildung erlernt.   

 

Heilpraktiker und staatliche Aufsicht

Heilpraktiker unterliegen einer staatlichen Aufsicht und sind im Rahmen von Verordnungen und Gesetzen in das
deutsche Gesundheitssystem voll integriert.   

 

Heilpraktiker und ihre Aufgabe

Die Aufgabe der Heilpraktiker besteht darin, durch gezielte Maßnahmen die Heilkraft der Natur und damit die im
kranken Menschen selbst vorhandenen Heilkräfte zu aktivieren, um aus einem vorhandenen Ungleichgewicht ein körperlich-seelisches und geistiges Gleichgewicht wiederherzustellen.   

 

Heilpraktiker und ihre therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen

Die therapeutischen und diagnostischen Maßnahmen der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland
beruhen auf einer ca. 5000 Jahre alten Erfahrungsheilkunde, welche durch objektive und subjektive Heilungserfolge für die
betroffenen Patienten messbare, sichtbare und nachvollziehbare Linderung und Heilungserfolge erbracht hat.  

 

Bevölkerung und Naturheilkunde

Die Naturheilkunde ist  tief im Bewusstsein der Bevölkerung als wertvolle, überlieferte und durch ständig
neue Erfahrung bereicherte Heilkunst verankert. Nach aktuellen Schätzungen konnte in den letzten Jahrzehnten Millionen
Menschen in Deutschland durch Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern bei chronischen Leiden geholfen werden.
Dort wo die Grenzen anderer medizinischer Bereiche erreicht sind, beginnt die Arbeit der Heilpraktiker. 

 

 

Heilpraktiker – ein freier Beruf

Die Tätigkeit der Heilpraktiker wird zu den freien Berufen gezählt. Die Leistung wird persönlich und
eigenverantwortlich erbracht.

Die Heilpraktiker besitzen eine gemeinsame Berufsordnung, in welcher die Berufspflichten, Schweigepflicht,
Sorgfaltspflicht, Fortbildungspflicht und anderes geregelt ist.

Das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HPG) regelt mit dementsprechenden Durchführungsverordnungen den rechtlichen Stand der Heilpraktiker in Deutschland.